Mein Kind ist krank, muss ich zur Arbeit?
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Mein Kind ist krank, muss ich zur Arbeit?

Mein Kind ist krank, muss ich zur Arbeit?

Wann man zu Hause bleiben darf und dabei beachten muss

Schon beim Wecken am Morgen stellt man fest: Das Kind ist krank!

Ob Bauchweh, Kopfschmerzen oder eine dicke Erkältung, es nützt nichts, das Kind muss zu Hause bleiben und gesund gepflegt werden. Doch was tun, wenn man berufstätig ist? Muss ich dann als Mama trotzdem zur Arbeit? Nein, wenn keine Großeltern in der Nähe sind oder sonst eine vertraute Person, die das Kind betreuen kann, bleibt keine andere Wahl, als sich von der Arbeit abzumelden. Und was sagt der Arbeitgeber dazu?

Die Regelungen sollte man kennen

Wann man mit einem kranken Kind zu Hause bleiben darf, ist zum Glück gesetzlich klar geregelt: Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten in diesem Fall freistellen. Jedes arbeitende Elternteil darf für die Betreuung seines Kindes zehn Tage im Jahr freinehmen. Bei zwei Kindern sind es insgesamt 20 Tage pro Elternteil. Bei mehr als zwei Kindern ist die Zahl auf 25 Tage im Jahr begrenzt. Alleinerziehende haben jeweils Anspruch auf das Doppelte, also 20 Tage für ein Kind. Allerdings muss man Folgendes beachten:

  1. Das Kind benötigt schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung ein Attest, das beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Denn die Kosten für die entstehenden Fehltage werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen.
  1. Das Kind muss jünger als zwölf Jahre alt sein. Ist das Kind älter, muss man theoretisch beim Arbeitgeber Urlaub einreichen oder um unbezahlten Urlaub bitten. Das gilt auch, wenn man seine 10 Tage schon aufgebraucht hat, das Kind aber trotzdem krank wird, was ja besonders bei den Kleinen häufig der Fall ist.

Nach spätestens 5 Tagen Krankschreibung am Stück müssen Eltern eine andere Lösung finden. In dieser Zeit wird der Lohn noch voll weitergezahlt, dann nicht mehr. Ist das Kind länger krank und muss betreut werden, können gesetzlich Versicherte dann ein sogenanntes Kinderpflegekrankengeld beantragen. Das wird anstelle des Lohns weitergezahlt und beträgt meist 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Ruhe und liebevolle Pflege

Bei Erkältungen und kleinen Wehwehchen benötigt man diese 5 Tage zum Glück meist gar nicht. So sollte man trotz Stress, den so ein unverhoffter Krankheitsfall in vielen Familien auslösen kann, versuchen ruhig zu bleiben und die Kleinen damit nicht belasten. Denn sie brauchen dann eine ruhige und liebevolle Atmosphäre zu Hause, um schnell wieder gesund zu werden.